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Direktzusage (Pensionszusage)
Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber unmittelbar, dem Beschäftigten im Versorgungsfall Leistungen zu erbringen. Die Rückstellungen werden in der Bilanz gebildet. Besonders geeignet für Geschäftsführer und leitende Angestellte, erfordert aber versicherungsmathematische Gutachten.
