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    Geringverdienerförderung bAV (Betriebliche Altersversorgung für Niedrigverdiener)

    Kurzdefinition:

    Die Geringverdienerförderung ist eine staatliche Unterstützung nach § 100 EStG. Arbeitgeber erhalten dabei einen steuerlichen Zuschuss, wenn sie für Mitarbeitende mit niedrigem Einkommen zusätzliche arbeitgeberfinanzierte Beiträge in eine bAV einzahlen. Ziel ist es, auch Menschen mit geringem Lohn eine solide betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen – ohne eigene Belastung und ohne Entgeltumwandlung.


    Welche Einkommensgrenze gilt 2026?

    Für die Geringverdienerförderung gilt im Jahr 2026 folgende Grenze:

    Monatlicher Bruttolohn: bis 2.575 €

    Mitarbeitende unterhalb dieser Grenze gelten als Geringverdienende im Sinne der Förderung.

    (Hinweis: Die Grenze wird ab 2027 auf ca. 2.898 € angehoben.)


    Welche Beitragshöhen sind 2026 förderfähig?

    Förderfähiger Arbeitgeberbeitrag 2026:

    • mindestens 240 € pro Jahr

    • höchstens 960 € pro Jahr

    Diese Beiträge müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden — eine Entgeltumwandlung zählt nicht.


    Wie hoch ist die staatliche Förderung 2026?

    Der Staat erstattet Arbeitgebern 30 % des förderfähigen Arbeitgeberbeitrags:

    • Mindestförderung: 72 € (30 % von 240 €)

    • Maximalförderung: 288 € (30 % von 960 €)

    Die Erstattung erfolgt direkt über die Lohnsteueranmeldung und wirkt damit sofort liquiditätsentlastend.

    (Erhöhung der Maximalförderung auf 360 € pro Jahr erst ab 2027.)


    Warum ist die Geringverdienerförderung für Arbeitgeber so attraktiv?

    1. Sichtbare soziale Verantwortung

    Die Förderung zeigt unmittelbar, dass das Unternehmen denjenigen Mitarbeitenden hilft, die sich private Vorsorge oft nicht leisten können.

    2. Stärkung der Arbeitgebermarke

    Gerade in Branchen mit vielen Niedriglohnstellen wirkt die Förderung stark auf:

    • Bindung

    • Zufriedenheit

    • Weiterempfehlung

    • Recruiting

    3. Kosteneffiziente Altersvorsorge

    Durch den staatlichen Zuschuss reduziert sich der Nettoaufwand für Arbeitgeber erheblich — bei gleichzeitig hohem Nutzen für die Mitarbeitenden.

    4. Stärkung von Vertrauen und Unternehmenskultur

    Mitarbeitende empfinden die Förderung als echte Wertschätzung und als Zeichen langfristiger Fürsorge.


    Wie funktioniert die Förderung im Alltag?

    1. Arbeitgeber zahlt einen zusätzlichen bAV‑Beitrag

    Dieser muss ohne Entgeltumwandlung als echte Zusatzleistung gewährt werden.

    2. Staatliche Förderung über die Lohnsteuer

    Die monatliche Lohnsteueranmeldung berücksichtigt den Förderbetrag automatisch.

    3. Einkommensgrenze prüfen

    Damit die Förderung wirksam bleibt, muss HR sicherstellen, dass der Mitarbeitende im jeweiligen Monat unter der Einkommensgrenze liegt.

    4. Saubere Dokumentation

    Da Einkommen schwanken können, sollte regelmäßig geprüft und sauber dokumentiert werden, wer förderberechtigt ist.


    Typische Missverständnisse zur Geringverdienerförderung

    „Die Mitarbeitenden müssen selbst umzuwandeln.“ — Nein.

    Die Förderung ist rein arbeitgeberfinanziert.

    „Das lohnt sich nur bei Vollzeit.“ — Nein.

    Entscheidend ist der Bruttolohn, nicht die Wochenstunden.

    „Das ist kompliziert.“ — Nicht, wenn Prozesse klar sind.

    Mit definierten HR‑Abläufen ist die Förderung leicht umsetzbar.

    „Das passt nicht zu unserer bestehenden bAV.“ — Doch.

    Sie lässt sich in nahezu jedes bestehende Versorgungsmodell integrieren.


    Herausforderungen für Unternehmen

    1. Eindeutige Regelung in der Versorgungsordnung

    Die Förderung muss eindeutig definiert und nachvollziehbar geregelt sein.

    2. Korrekte Identifikation der Geringverdienenden

    HR braucht klare Kriterien und automatisierte Prüfprozesse.

    3. Abgrenzung zu anderen Arbeitgeberleistungen

    Förderung ≠ Zuschusspflicht bei Entgeltumwandlung → wichtig für die korrekte Gestaltung.

    4. Richtige Kommunikation

    Der soziale Charakter der Förderung sollte klar hervorgehoben werden, ohne komplexe Details zu überfrachten.


    Wie unterstützt BAV‑Workflow bei der Geringverdienerförderung?

    Analyse & Identifikation

    Ermittlung aller förderfähigen Beschäftigten und Bewertung des Potenzials.

    Modellgestaltung

    Aufbau eines einfachen, funktionalen und rechtskonformen Fördermodells im Rahmen der bestehenden bAV.

    Prozessdesign für HR

    Automatisierte, sichere Abläufe bei:

    • Lohnprüfung

    • Beitragsmeldung

    • Dokumentation

    • Kommunikation

    Kommunikation an Mitarbeitende

    Wertschätzung verständlich und klar transportieren — gerade bei Beschäftigten, die wenig verdienen.


    Förderung wirkt dort am stärksten, wo sie echte Chancen schafft.

    Die Geringverdienerförderung ist mehr als ein steuerlicher Vorteil.
    Sie ist eine Haltung: ein Zeichen dafür, dass Unternehmen verantwortungsvoll handeln und besonders jene stärken, die es am meisten brauchen.

    Wie du diese Förderung sozial, wirtschaftlich und prozesssicher einsetzt —
    dabei unterstützen wir dich.

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