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    Unterstützungskasse

    Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung ohne Rechtsanspruch der Begünstigten. Sie unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht und bietet daher größere Flexibilität bei der Kapitalanlage. Die Beiträge sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei.

    Verwandte Begriffe

    durchfuehrungswege

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