Betriebliche Vorsorge digital verwalten – BAV Workflow

    BAV Workflow Logo
    VerwaltungBeratungPreiseErfahrungsberichteHR WissenÜber uns
    LoginTermin buchen
    1. Startseite
    2. Glossar
    3. Tariftreuegesetz (BTTG) Was das Gesetz wirklich bedeutet – und warum Arbeitgeber, HR, Entgeltstrukturen, bAV‑Prozesse und die Versorgungsordnung enger zusammenspielen müssen, als viele denken.
    Alle Begriffe

    Tariftreuegesetz (BTTG) Was das Gesetz wirklich bedeutet – und warum Arbeitgeber, HR, Entgeltstrukturen, bAV‑Prozesse und die Versorgungsordnung enger zusammenspielen müssen, als viele denken.

    Was regelt das Tariftreuegesetz?

    Viele Arbeitgeber fragen sich:

    „Was genau ist das Tariftreuegesetz – und betrifft das auch uns?“

    Kurz gesagt:
    Das Tariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ausführen wollen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einzuhalten.

    Es wirkt wie ein Filter:
    Nur wer „tariftreu“ handelt, darf Bundesaufträge annehmen.

    Das Gesetz:

    • verhindert Lohndumping

    • schützt tarifgebundene Unternehmen

    • stärkt die Tarifautonomie

    • schafft mehr Prüf‑ und Dokumentationspflichten

    Tariftreue ist also kein Randthema – sie betrifft HR, Vergabe, Payroll, Compliance und bAV‑relevante Entgeltbestandteile gleichermaßen.


    Bedeutet das Tariftreuegesetz zwingend eine Tarifbindung für mein Unternehmen?

    Die wichtigste Frage vieler Arbeitgeber:

    „Müssen wir jetzt tarifgebunden sein, um Bundesaufträge zu erhalten?“

    Die kurze Antwort:
    Nein — aber praktisch kommt man sehr nah ran.

    Denn:

    • Ihr müsst formal nicht Mitglied eines Tarifvertrags werden.

    • Ihr müsst faktisch aber tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einhalten, sobald ihr einen Bundesauftrag ausführt.

    • Und ihr müsst sie nachweisbar dokumentieren — inklusive der Nachunternehmer.

    Das heißt:

    ➡️ Keine echte Tarifbindung – aber tarifkonformes Arbeiten.
    ➡️ Und das betrifft unmittelbar Entgeltbestandteile, Zuschüsse, bAV‑Beiträge und die Versorgungsordnung.


    Warum spielt die Versorgungsordnung (VO) beim Tariftreuegesetz eine entscheidende Rolle?

    Viele Unternehmen unterschätzen die Schnittstelle zwischen Tariftreue und bAV‑Zuschusslogik.

    Die entscheidenden Fragen lauten:

    „Regelt unsere Versorgungsordnung überhaupt, wie wir Zuschüsse gewähren?“

    Wenn nicht, entsteht ein Risiko:
    Dann greift automatisch das gesetzliche Minimum – also 15 % Zuschuss, sofern SV‑Ersparnis entsteht.

    Das Problem?

    Tarifverträge sehen oft 20 % Zuschuss oder klare Zuschussmechaniken vor.

    Wenn ein Unternehmen 15 % zahlt, obwohl ein Tarifvertrag in seiner Branche 20 % vorsieht, entsteht:

    • keine Tarifkonformität

    • keine Tariftreue

    • ein Risiko in HR‑Prozessen

    • ein Risiko bei Entgeltumwandlung

    • ein Risiko in der Vergabe

    • ein Risiko bei Prüfungen

    Und jetzt der entscheidende Punkt:

    Wenn die Zuschusslogik nicht explizit in der VO geregelt ist, wird sie im Alltag häufig falsch oder inkonsistent umgesetzt.

    Das führt zu:

    • Abweichungen zur gelebten Praxis

    • Widersprüchen zwischen Lohnabrechnung & VO

    • fehlerhaften Aufwandsschätzungen

    • Schwachstellen bei Prüfungen

    • Tariftreue‑Konflikten

    Eine klare, schriftlich fixierte Versorgungsordnung ist deshalb ein zentrales Element, um tariftreu arbeiten zu können.


    Welche Pflichten entstehen für HR aus dem Tariftreuegesetz?

    Viele HR‑Teams fragen:

    „Was müssen wir konkret tun, um tariftreu zu sein?“

    Antwort:

    • Tariftreueerklärung abgeben

    • Nachweise vorbereiten

    • Vertragliche Bedingungen prüfen

    • Entgeltbestandteile sauber abbilden

    • Zuschusskonformität sicherstellen

    • Dokumentationspflichten erfüllen

    • Nachunternehmer kontrollieren

    • Prüfungen bestehen können

    HR braucht damit strukturelle Governance – keine Einzellösung.


    Wie beeinflusst Tariftreue die bAV indirekt?

    „Hat Tariftreue Auswirkungen auf unsere bAV?“

    Ja, und zwar mehrere:

    • tarifliche Zuschüsse müssen systematisch berücksichtigt werden

    • Entgeltgrundlagen verändern bAV‑Berechnungen

    • HR braucht eindeutige Kommunikationspfade

    • VO und Tarif müssen harmoniert werden

    • Dokumentation muss prüfsicher sein

    • Wertgleichheit & Prozessklarheit werden relevanter

    • Fehler können Haftung auslösen

    Die bAV ist damit faktisch Teil der Tariftreue‑Governance.


    Warum ist Tariftreue ein Governance‑Thema – nicht nur Vergaberecht?

    Weil Tariftreue nur funktioniert, wenn Systeme funktionieren:

    • Prozesse

    • Dokumentation

    • Zuständigkeiten

    • Versorgungsordnung

    • Tariflogiken

    • Entgeltstruktur

    • Kommunikation

    • Nachunternehmer‑Kontrolle

    Je besser die Organisation strukturiert ist, desto einfacher und sicherer wird Tariftreue.


    Wie unterstützt BAV Workflow Unternehmen beim Tariftreuegesetz?

    Arbeitgeber fragen sich:

    „Wie machen wir das Thema so einfach wie möglich?“

    Wir helfen, indem wir:

    • Versorgungsordnungen sauber strukturieren

    • Zuschusslogiken klären und schriftlich fixieren

    • VO, Tarif und gelebte Praxis harmonisieren

    • bAV‑, HR‑ und Payroll‑Prozesse prüfen und aufeinander abstimmen

    • Dokumentations- und Nachweiswege definieren

    • Governance‑Risiken identifizieren und reduzieren

    • tariftreue Prozesse in ein funktionierendes Gesamtsystem integrieren

    Tariftreue wird dadurch nicht zu einer zusätzlichen Belastung,
    sondern zu einem beherrschbaren, auditfesten Prozess.


    Zeit zu handeln:

    Tariftreue braucht Struktur. Struktur braucht ein System. Dieses System kommt nicht von allein.

    Ob es um Tariftreue, Zuschüsse, Versorgungsordnungen oder Governance geht:
    Unternehmen müssen heute zeigen, dass ihre Prozesse klar, belastbar und nachvollziehbar sind.

    Mit einer stabilen VO, sauberer Zuschusslogik und klaren HR‑Prozessen wird Tariftreue:

    • einfacher,

    • sicherer,

    • prüfbarer,

    • und ein echter Wettbewerbsvorteil.

    Genau dabei begleiten wir Unternehmen — ruhig, strukturiert, systematisch.
    Damit Compliance nicht schwer wird.
    Sondern klar.

    Zurück zum Glossar
    BAV Workflow

    Die All-in-One Lösung für betriebliche Vorsorge. Digital, automatisiert, rechtssicher.

    Lösungen

    • All-in-One Plattform
    • DATEV Integration
    • Automatisierung
    • Vertragscheck
    • Übernahmecheck

    Unternehmen

    • Über uns
    • Erfahrungsberichte
    • HR Wissen & Blog
    • Glossar
    • Referenzen
    • Karriere

    Kontakt

    0651 60342830
    info@bav-workflow.de
    Trier, Deutschland
    Kostenlose Beratung buchen
    © 2025 BAV Workflow GmbH
    ImpressumDatenschutzAGB
    Maja – Digitale Assistentin von BAV Workflow

    Hey! 👋 Ich bin Maja von BAV Workflow. Soll ich dir zeigen, wie wir HR-Teams bei der bAV entlasten?

    Wir verwenden Cookies

    Wir verwenden Cookies auf dieser Website, wie in unserer Datenschutzerklärung beschrieben. Einige sind technisch erforderlich (funktionale Cookies); andere werden verwendet für Marketingaktivitäten (Marketing). Die Webanalyse erfolgt über Matomo ohne Cookies und erfordert keine Zustimmung. Dieses Cookie-Banner ist jederzeit zugänglich, und Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit ändern oder widerrufen.

    Datenschutzerklärung