Elternzeit und BAV
Warum sollten Unternehmen das Thema „Elternzeit und bAV“ aktiv ansprechen?
Wenn Mitarbeitende in Elternzeit gehen, drehen sich ihre Gedanken verständlicherweise fast ausschließlich um die bevorstehende Geburt, die Gesundheit des Babys und die neue Familiensituation. Genau in dieser Phase rückt die betriebliche Altersversorgung (bAV) völlig aus dem Fokus – und das ist menschlich absolut normal.
Aber gerade weil Mitarbeitende gedanklich ganz woanders sind, liegt es an Dir als HR‑Verantwortliche:r, proaktiv darauf zu achten, dass niemand unbemerkt Nachteile in der Altersvorsorge erleidet.
So zeigst Du Verantwortungsbewusstsein, schaffst Sicherheit und stärkst die Bindung zu Deinem Unternehmen nachhaltig.
Was passiert mit der bAV während der Elternzeit?
Während der Elternzeit wird in der Regel kein steuerpflichtiges Einkommen gezahlt. Dadurch gilt die Zeit als entgeltfreie Phase, und das hat direkte Auswirkungen auf die bAV:
Es fließen keine regulären bAV‑Beiträge (die Entgeltumwandlung ruht).
Es entsteht automatisch eine Beitragslücke, die später die Versorgungshöhe reduzieren kann.
Diese Lücke ist nicht vermeidbar – aber sie kann später ausgeglichen werden.
Viele Mitarbeitende wissen das nicht. Ein kurzer Hinweis von HR kann hier einen großen Unterschied machen.
Was bedeutet die Beitragslücke – und wie kann sie ausgeglichen werden?
Mitarbeitende haben nach der Elternzeit die Möglichkeit, Nachzahlungen zu leisten, um entstandene Lücken zu schließen. Diese Nachzahlungen sind grundsätzlich möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Nachzahlung betrifft ein Kalenderjahr ohne steuerpflichtiges Einkommen.
Elternzeit erfüllt diese Voraussetzung häufig.
2. Die Nachzahlung muss spätestens im Kalenderjahr nach Ende der Elternzeit erfolgen.
Das bedeutet: HR sollte diese Frist unbedingt im Blick behalten.
3. Die maximale Höhe der Nachzahlung richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) des Nachzahlungsjahres.
Sie verändert sich also jedes Jahr und sollte aktuell geprüft werden.
Diese Möglichkeit ist vielen Beschäftigten unbekannt – und das ist der Grund, warum Deine proaktive Information so wertvoll ist.
Warum ist die Elternzeit ein besonders sensibler Moment aus HR‑Sicht?
Weil es für Mitarbeitende einer der größten Einschnitte des Lebens ist. In dieser Phase passiert viel:
Emotionale Ausnahmesituation
Veränderte Prioritäten
Volle Fokussierung auf Familie und Gesundheit
Weniger Kapazität für administrative Themen
Es ist also vollkommen nachvollziehbar, dass Vorsorgethemen untergehen.
Gerade dadurch wird Deine Rolle als HR umso wichtiger: Du kannst frühzeitig unterstützen, Orientierung geben und dafür sorgen, dass finanzielle Nachteile gar nicht erst entstehen.
Welche Fehler passieren Unternehmen häufig bei Elternzeit & bAV?
Damit Dir das nicht passiert, hier die typischen Stolperfallen:
Mitarbeitende werden nicht über die ruhende bAV informiert
Die Nachzahlungsfrist (Ende des Folgejahres) wird übersehen
BBG‑Grenzen für die maximale Nachzahlung werden nicht geprüft
Rückkehrgespräche finden statt – aber ohne bAV‑Hinweis
Dokumente wie Entgeltumwandlungsvereinbarungen oder Änderungsmitteilungen fehlen oder sind nicht vollständig abgelegt
HR, Payroll und Versicherer arbeiten nicht abgestimmt
Das sind keine großen Fehler – aber sie können später große Wirkung haben.
Wie kann ein guter HR‑Prozess aussehen?
Hier ein Ablauf, der sich bewährt hat:
Vor der Elternzeit
Kurze Info: „Was passiert mit der bAV während der Elternzeit?“
Hinweis auf die spätere Nachzahlungsmöglichkeit.
Während der Elternzeit
Freundlicher Reminder ohne Erwartungsdruck:
„Nur zur Info: Nachzahlung ist möglich, falls Du das später möchtest.“
Bei Rückkehr
Rückkehrgespräch + klare bAV‑Hinweise:
• Welche Lücke ist entstanden?
• Welche Nachzahlung ist möglich?
• Welche Frist gilt?
• Welche nächsten Schritte gibt es?
Nachbereitung
Klärung mit Payroll
Dokumentation in der Personalakte
Digitale Ablage aller Unterlagen
So entsteht ein klarer, wertschätzender und rechtssicherer Prozess.
HR‑Checkliste (einfach kopieren)
Vor Elternzeit bAV‑Info gegeben
Hinweis auf Nachzahlung formuliert
Frist für Nachzahlung im Kalender
BBG des Nachzahlungsjahres geprüft
Rückkehrgespräch mit bAV‑Hinweisen geführt
Payroll und ggf. Versicherer informiert
Unterlagen vollständig abgelegt
Wenn Du diese Aufgaben nicht selbst leisten kannst oder möchtest – wir übernehmen das für Dich.
Elternzeit ist für Mitarbeitende eine besondere Lebensphase.
Für Dich als HR bedeutet sie fachliche Komplexität, viele Fristen und die Verantwortung, Menschen gut zu begleiten.
Wenn Du möchtest, nehmen wir Dir genau diese Aufgaben ab:
Wir kümmern uns um Information, Fristen, Nachzahlungsoptionen, Dokumentation und Prozesse – damit Deine Mitarbeitenden gut versorgt bleiben und Du entlastet bist.
Kontaktiere uns gerne – wir unterstützen Dich zuverlässig und empathisch.
