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    Pensionsrückstellung

    Pensionsrückstellungen sind bilanzielle Verpflichtungen des Arbeitgebers aus Direktzusagen. Sie müssen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften bewertet und in der Bilanz ausgewiesen werden. Versicherungsmathematische Gutachten sind hierfür erforderlich.

    Verwandte Begriffe

    direktzusage

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