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    Sozialpartnermodell (SPM)

    Sozialpartnermodell (SPM)

    Die reine Beitragszusage als neues tarifbasiertes bAV‑Instrument

    Kurzdefinition:

    Das Sozialpartnermodell (SPM) ist ein tarifvertraglich getragenes Modell der betrieblichen Altersversorgung (bAV), das erstmals die reine Beitragszusage ermöglicht. Arbeitgeber leisten hierbei Beiträge, übernehmen jedoch keine Haftung für konkrete Leistungen. Die Rentenhöhe ergibt sich aus der Kapitalanlage und kollektiven Sicherungsmechanismen. Seit den gesetzlichen Erweiterungen 2026 können sich auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen.


    Was macht das Sozialpartnermodell zu einem besonderen bAV‑Baustein?

    Reine Beitragszusage statt Leistungsversprechen

    Im SPM sagt der Arbeitgeber keine konkrete Leistung, sondern ausschließlich Beiträge zu.
    Die spätere Rentenhöhe ist abhängig von:

    • der Kapitalmarktperformance

    • kollektiven Sicherungspuffern

    • der Tarifgestaltung durch die Sozialpartner

    Es handelt sich also um die haftungsärmste Form der bAV, da die klassische Einstands‑ oder Subsidiärhaftung entfällt.

    Kollektive Sicherheitsmechanismen

    Um den fehlenden Garantien entgegenzuwirken, werden im SPM Sicherungspuffer gebildet. Diese werden z. B. aus strukturierten Zusatzbeiträgen gespeist und dienen dazu, Wertschwankungen auszugleichen.


    Welche Unternehmen können ein Sozialpartnermodell nutzen?

    Teilnahme der tarifgebundenen Unternehmen

    Ein SPM wird immer zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften vereinbart. Tarifgebundene Unternehmen können es direkt anwenden.

    Öffnung für nicht tarifgebundene Unternehmen (seit 2026)

    Nicht tarifgebundene Unternehmen können sich beteiligen, wenn:

    • die zuständigen Tarifparteien zustimmen

    • ein Öffnungs‑ oder „Andock“-Tarifvertrag existiert

    • oder die beteiligte Gewerkschaft mehrere Branchen vertritt

    Damit wird das SPM für deutlich mehr Unternehmen zugänglich als noch in den Anfangsjahren.


    Wie wird das Sozialpartnermodell umgesetzt?

    Durchführungswege

    SPM kann – je nach Tarifvertrag – über folgende Wege eingerichtet werden:

    • Direktversicherung

    • Pensionskasse

    • Pensionsfonds

    Alle drei funktionieren kapitalmarktbasiert und eignen sich für kollektive Sicherungsmechanismen.

    Opt‑out‑Modelle möglich

    Tarifparteien können automatische Teilnahmeformen regeln, bei denen Mitarbeitende aktiv widersprechen müssen, wenn sie nicht teilnehmen wollen.


    Welche Vorteile bietet das SPM für Arbeitgeber?

    Planbarkeit und weniger Haftung

    Die reine Beitragszusage schließt Garantien aus. Für Arbeitgeber bedeutet das:

    • planbare Kosten

    • keine Haftung für künftige Rentenhöhen

    • Entfall der Einstandspflicht

    Modernes Arbeitgeberprofil

    Das Modell wirkt zeitgemäß, besonders wenn Arbeitgeber:

    • Opt‑out‑Strukturen nutzen

    • moderne Kapitalanlagestrategien einbinden

    • Beschäftigte frühzeitig und wertschätzend informieren

    Kompatibel mit Fachkräftebindung

    Da das SPM tariflich verankert und kollektiv ausgestaltet ist, vermittelt es:

    • Sicherheit

    • Fairness

    • Verantwortungsbewusstsein

    und kann so einen wertvollen Beitrag zur Bindung von Fachkräften leisten.


    Welche Herausforderungen bringt das Sozialpartnermodell mit sich?

    Tarifbindung und Governance

    SPM bedeutet immer auch:

    • klare tarifliche Vorgaben

    • Compliance‑Regeln

    • definierte Rollen der Sozialpartner

    HR und Arbeitgeber müssen diese Vorgaben korrekt anwenden können.

    Kommunikation gegenüber Beschäftigten

    Da das Modell keine garantierten Leistungen kennt, ist es entscheidend:

    • die Funktionsweise verständlich zu erklären

    • Chancen und Grenzen klar zu benennen

    • Vertrauen aufzubauen

    Integration in bestehende bAV‑Strukturen

    Unternehmen müssen klären:

    • Wie passt das SPM zu unserer bisherigen Versorgungsordnung?

    • Wie wirken SPM‑Beiträge auf bestehende Systeme?

    • Müssen Zusagearten vereinheitlicht werden?

    Prozessanforderungen

    SPM verlangt klare Prozesse für:

    • Opt‑out‑Fristen

    • Dokumentation

    • Eintritt, Ausscheiden, Arbeitgeberwechsel

    • Sicherungsbeiträge

    • Kommunikation und Informationspflichten


    Wie ordnet sich das SPM in die übrige bAV‑Landschaft ein?

    Das Sozialpartnermodell ist kein Ersatz bestehender Strukturen, sondern:

    • eine tarifvertragliche Option,

    • eine Ergänzung zu klassischen Zusagearten,

    • und eine moderne Lösung für Unternehmen, die kapitalmarktorientierte Modelle mit klarer Arbeitgeberentlastung suchen.

    Es ist besonders interessant für:

    • Branchen mit starken Tarifverbänden

    • Unternehmen mit vielen Gering‑ und Niedrigverdienenden

    • Firmen, die haftungsarme Systeme priorisieren

    • Unternehmen, die hohe Teilnahmequoten via Opt‑out erreichen wollen


    Wie unterstützt BAV‑Workflow beim Sozialpartnermodell?

    Strategische Einordnung

    Wir helfen Unternehmen zu verstehen:

    • ob und wie ein SPM zur eigenen Struktur passt

    • welche betrieblichen Konsequenzen entstehen

    • welche Möglichkeiten die Öffnung ab 2026 bietet

    Integration & Abgrenzung

    Wir prüfen:

    • Wechselwirkungen zu bestehenden Zusagearten (z. B. BOLZ, BZML)

    • Integration in bestehende Versorgungsordnungen

    • Nebeneinander verschiedener Systeme

    • Kommunikations- und Dokumentationsanforderungen

    Saubere Umsetzung

    Wir sorgen dafür, dass:

    • Prozesse klar definiert sind,

    • HR entlastet wird,

    • rechtliche Vorgaben eingehalten werden (RDG‑konform),

    • und die Einführung nicht zum administrativen Risiko wird.

    Kommunikation & Mitarbeitendenorientierung

    Wir unterstützen Unternehmen dabei,

    • verständlich zu informieren,

    • Sicherheit zu vermitteln,

    • Fragen zu Versicherbarkeit, Kapitalanlage oder Garantiefreiheit zu beantworten

    • und Vertrauen aufzubauen.


    Verwandte Begriffe

    • Zusageart

    • Portabilität

    • Übernahme der Zusage

    • Versorgungsordnung

    • bAV‑Plattform

    • Entgeltumwandlung

    • How to do bAV


    CTA – Weniger Haftung heißt nicht weniger Verantwortung.

    Das Sozialpartnermodell bietet Arbeitgebern neue Spielräume und moderne Wege der bAV‑Gestaltung.
    Doch nur mit klaren Prozessen, sauberer Kommunikation und fachlicher Begleitung entfaltet es sein Potenzial.

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