Viele Versorgungsordnungen wurden vor Jahren eingeführt und seitdem nie überprüft. Gleichzeitig verändern sich Gesetze, Rechtsprechung, Produktlandschaften und die betriebliche Praxis kontinuierlich.
Der VO-Check zeigt, ob Deine Versorgungsordnung noch zur heutigen Realität Deines Unternehmens passt – und wo konkreter Handlungsbedarf bestehen kann.
Sie wurde auf Basis der damaligen Gesetze, Rechtsprechung und Produktwelt erstellt – und passte zum damaligen Unternehmen.
BRSG, BetrAVG-Rechtsprechung, Informationspflichten und Zuschussregeln entwickeln sich kontinuierlich weiter.
Struktur, Belegschaft, Tarifbindung und HR-Prozesse sehen heute oft anders aus als zum Zeitpunkt der Einführung.
Höhe, Berechnung und Dokumentation der Zuschüsse müssen mit BRSG und Versorgungsordnung übereinstimmen.
Regelaltersgrenzen, Übergangsregelungen und tatsächliche Renteneintritte können von alten Festlegungen abweichen.
Differenzierungen zwischen Beschäftigtengruppen müssen sachlich begründet und in der Versorgungsordnung sauber abgebildet sein.
Wiederkehrende Abweichungen können zu betrieblicher Übung und damit zu zusätzlichen Verpflichtungen führen.
Veraltete Begriffe, unklare Verweise und fehlende Aktualisierungen erschweren Anwendung und Beratung.
Maßgeblich ist die arbeitsrechtliche Zusage. Reicht das Produkt nicht aus, kann die Differenz beim Arbeitgeber verbleiben.
Die arbeitsrechtliche Zusage aus der Versorgungsordnung wirkt unabhängig davon, welches Produkt aktuell eingesetzt wird.
Viele neuere Tarife garantieren nur noch einen Teil der eingezahlten Beiträge – nicht mehr zwingend 100 Prozent.
Liegt die Produktgarantie unter der Zusage, kann die Lücke unter Umständen vom Arbeitgeber auszugleichen sein.
Ein Unternehmen hat vor vielen Jahren eine Versorgungsordnung eingeführt. Die Regelung sieht für die Entgeltumwandlung eine Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) vor.
Bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung muss zum Rentenbeginn mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Wirtschaftlich entspricht dies einer vollständigen Garantie der eingezahlten Beiträge.
Zum Zeitpunkt der Einführung der Versorgungsordnung war dies mit den damals verfügbaren Versicherungsprodukten regelmäßig problemlos darstellbar.
Heute sieht die Produktlandschaft teilweise anders aus. Viele neuere Tarife garantieren nicht mehr 100 Prozent der eingezahlten Beiträge. Je nach Tarifgeneration liegen die Garantien häufig nur noch bei etwa 60 bis 80 Prozent der eingezahlten Beiträge.
Die arbeitsrechtliche Zusage der Versorgungsordnung bleibt jedoch unverändert bestehen.
Besonders kritisch wird dies bei Arbeitgeberwechseln und der Übernahme bestehender Versorgungen neuer Beschäftigter. Bringt ein Beschäftigter ein Produkt mit geringerer Garantie mit und wird dieses ungeprüft in die bestehende Versorgungssystematik integriert, können arbeitsrechtliche Zusage und tatsächliches Produkt auseinanderlaufen.
Auf den ersten Blick scheint die Versorgung weiterhin zu funktionieren. Tatsächlich kann jedoch eine Situation entstehen, in der die Versorgungsordnung höhere Verpflichtungen vorsieht als das eingesetzte Produkt absichert.
Die Differenz entsteht in diesem Fall nicht beim Versicherer, sondern kann unter Umständen beim Arbeitgeber verbleiben.
Genau deshalb sollten Versorgungsordnung, arbeitsrechtliche Zusage und eingesetzte Produkte regelmäßig gemeinsam betrachtet werden.
Versicherungsvertrag ≠ arbeitsrechtliche Zusage.
Versicherungsverträge bilden Produkte ab – nicht die Zusage gegenüber dem Beschäftigten. Maßgeblich für Pflichten und Haftung ist die Versorgungsordnung.
Die Prüfung einer Versorgungsordnung ist nicht nur eine fachliche, sondern auch eine rechtliche Aufgabe. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) darf eine rechtliche Bewertung nur durch dafür befugte Personen erfolgen – etwa Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Rentenberaterinnen und Rentenberater. Der VO-Check verbindet fachliche Analyse mit rechtlicher Einordnung durch RDG-befugte Partner.
Der kostenlose Quick-Check liefert in wenigen Minuten eine erste Risiko- und Plausibilitätsprüfung Deiner Versorgungsordnung – strukturiert, anonym und ohne Verpflichtung.
Der Quickcheck gibt dir eine erste Einschätzung, ob deine Versorgungsordnung noch tragfähig ist. Du beantwortest ein paar Fragen und bekommst sofort eine Ampel-Auswertung. Kein Aufwand, keine Verpflichtung.
Schritt 1 von 7
Gibt es eine schriftliche Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung?
Liegt eine firmeneigene Entgeltumwandlungsvereinbarung vor und ist sie unterschrieben?
Wann fand das letzte bAV-Review statt?
Der Quick-Check dient als erste Risiko- und Plausibilitätsprüfung. Er ersetzt keine fachliche oder rechtliche Prüfung. Das VO-Audit analysiert Regelungen, Umsetzung, Risiken und liefert eine dokumentierte Handlungsempfehlung für HR und Arbeitgeber.
Der Quick-Check, legt offen, wo Risiken im Verborgenen liegen.
Der VO-Audit löst das Problem. Wir prüfen deine Versorgungsordnung strukturiert, rechtlich fundiert und RDG-konform – und leiten daraus konkrete Anpassungen ab.
Du erhältst einen Maßnahmenplan mit Prioritäten, Textentwürfen
und Umsetzungsbegleitung.
30–45 Min.
Du lädst VO, Nachträge und relevante Dokumente hoch. Wir klären Ziele und Zeitplan.
Juristisch-fachlich
Strukturierte Prüfung aller relevanten Bereiche durch RDG-befugte Juristinnen und Rentenberaterinnen.
Priorisiert
Praxisnahe Klauselentwürfe und Empfehlungen mit klarer Reihenfolge der Umsetzung.
Bis zur Wirksamkeit
Mitbestimmung, Bekanntgabe, HR/Payroll-Anpassung bis zur wirksamen Veröffentlichung.
Ersteinschätzung und Kurz-Report mit To-dos
Vollprüfung, Risikoprofil, Maßnahmenplan, Klauselentwürfe
Einführung, BR-Prozess, HR/Payroll-Anpassung, Schulung
Wir machen dir gerne ein Angebot auf Basis von Umfang und Fristen.