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    Versorgungsordnung prüfen – Stimmen Text, Recht und Praxis noch überein?

    Viele Versorgungsordnungen wurden vor Jahren eingeführt und seitdem nie überprüft. Gleichzeitig verändern sich Gesetze, Rechtsprechung, Produktlandschaften und die betriebliche Praxis kontinuierlich.

    Der VO-Check zeigt, ob Deine Versorgungsordnung noch zur heutigen Realität Deines Unternehmens passt – und wo konkreter Handlungsbedarf bestehen kann.

    War Deine Versorgungsordnung bei Einführung richtig – und ist sie es heute noch?

    Die Versorgungsordnung war damals richtig

    Sie wurde auf Basis der damaligen Gesetze, Rechtsprechung und Produktwelt erstellt – und passte zum damaligen Unternehmen.

    Gesetze und Rechtsprechung haben sich verändert

    BRSG, BetrAVG-Rechtsprechung, Informationspflichten und Zuschussregeln entwickeln sich kontinuierlich weiter.

    Das Unternehmen hat sich weiterentwickelt

    Struktur, Belegschaft, Tarifbindung und HR-Prozesse sehen heute oft anders aus als zum Zeitpunkt der Einführung.

    Passt die gelebte bAV-Praxis noch zu Deiner Versorgungsordnung?

    Stimmen die Arbeitgeberzuschüsse noch?

    Höhe, Berechnung und Dokumentation der Zuschüsse müssen mit BRSG und Versorgungsordnung übereinstimmen.

    Passt das Pensionierungsalter noch?

    Regelaltersgrenzen, Übergangsregelungen und tatsächliche Renteneintritte können von alten Festlegungen abweichen.

    Werden Beschäftigtengruppen unterschiedlich behandelt?

    Differenzierungen zwischen Beschäftigtengruppen müssen sachlich begründet und in der Versorgungsordnung sauber abgebildet sein.

    Welche Risiken entstehen, wenn Versorgungsordnung und Praxis auseinanderlaufen?

    Die Praxis weicht von der Regelung ab

    Wiederkehrende Abweichungen können zu betrieblicher Übung und damit zu zusätzlichen Verpflichtungen führen.

    Die Regelung wird nicht mehr verstanden

    Veraltete Begriffe, unklare Verweise und fehlende Aktualisierungen erschweren Anwendung und Beratung.

    Die Haftung bleibt bestehen

    Maßgeblich ist die arbeitsrechtliche Zusage. Reicht das Produkt nicht aus, kann die Differenz beim Arbeitgeber verbleiben.

    Passt die Zusage Deiner Versorgungsordnung überhaupt noch zu den heute verfügbaren Produkten?

    Die Zusage bleibt bestehen

    Die arbeitsrechtliche Zusage aus der Versorgungsordnung wirkt unabhängig davon, welches Produkt aktuell eingesetzt wird.

    Die Produktwelt hat sich verändert

    Viele neuere Tarife garantieren nur noch einen Teil der eingezahlten Beiträge – nicht mehr zwingend 100 Prozent.

    Die Differenz trägt der Arbeitgeber

    Liegt die Produktgarantie unter der Zusage, kann die Lücke unter Umständen vom Arbeitgeber auszugleichen sein.

    Praxisbeispiel: Wenn Versorgungsordnung und Produkt nicht mehr zusammenpassen

    Ein Unternehmen hat vor vielen Jahren eine Versorgungsordnung eingeführt. Die Regelung sieht für die Entgeltumwandlung eine Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) vor.

    Bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung muss zum Rentenbeginn mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Wirtschaftlich entspricht dies einer vollständigen Garantie der eingezahlten Beiträge.

    Zum Zeitpunkt der Einführung der Versorgungsordnung war dies mit den damals verfügbaren Versicherungsprodukten regelmäßig problemlos darstellbar.

    Heute sieht die Produktlandschaft teilweise anders aus. Viele neuere Tarife garantieren nicht mehr 100 Prozent der eingezahlten Beiträge. Je nach Tarifgeneration liegen die Garantien häufig nur noch bei etwa 60 bis 80 Prozent der eingezahlten Beiträge.

    Die arbeitsrechtliche Zusage der Versorgungsordnung bleibt jedoch unverändert bestehen.

    Besonders kritisch wird dies bei Arbeitgeberwechseln und der Übernahme bestehender Versorgungen neuer Beschäftigter. Bringt ein Beschäftigter ein Produkt mit geringerer Garantie mit und wird dieses ungeprüft in die bestehende Versorgungssystematik integriert, können arbeitsrechtliche Zusage und tatsächliches Produkt auseinanderlaufen.

    Auf den ersten Blick scheint die Versorgung weiterhin zu funktionieren. Tatsächlich kann jedoch eine Situation entstehen, in der die Versorgungsordnung höhere Verpflichtungen vorsieht als das eingesetzte Produkt absichert.

    Die Differenz entsteht in diesem Fall nicht beim Versicherer, sondern kann unter Umständen beim Arbeitgeber verbleiben.

    Genau deshalb sollten Versorgungsordnung, arbeitsrechtliche Zusage und eingesetzte Produkte regelmäßig gemeinsam betrachtet werden.

    Warum ein Blick auf Versicherungsverträge nicht ausreicht

    Versicherungsvertrag arbeitsrechtliche Zusage.

    Versicherungsverträge bilden Produkte ab – nicht die Zusage gegenüber dem Beschäftigten. Maßgeblich für Pflichten und Haftung ist die Versorgungsordnung.

    Warum die Prüfung einer Versorgungsordnung mehr als Produktwissen erfordert

    Rechtliche Einordnung und Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

    Die Prüfung einer Versorgungsordnung ist nicht nur eine fachliche, sondern auch eine rechtliche Aufgabe. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) darf eine rechtliche Bewertung nur durch dafür befugte Personen erfolgen – etwa Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Rentenberaterinnen und Rentenberater. Der VO-Check verbindet fachliche Analyse mit rechtlicher Einordnung durch RDG-befugte Partner.

    Wie erkennst Du, ob Deine Versorgungsordnung Handlungsbedarf aufweist?

    Der kostenlose Quick-Check liefert in wenigen Minuten eine erste Risiko- und Plausibilitätsprüfung Deiner Versorgungsordnung – strukturiert, anonym und ohne Verpflichtung.

    Kostenlos

    KOSTENLOSER QUICKCHECK:
    RISIKEN IN DEINER VERSORGUNGSORDNUNG ERKENNEN.

    Der Quickcheck gibt dir eine erste Einschätzung, ob deine Versorgungsordnung noch tragfähig ist. Du beantwortest ein paar Fragen und bekommst sofort eine Ampel-Auswertung. Kein Aufwand, keine Verpflichtung.

    Schritt 1 von 7

    Governance & Recht

    Gibt es eine schriftliche Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung?

    Liegt eine firmeneigene Entgeltumwandlungsvereinbarung vor und ist sie unterschrieben?

    Wann fand das letzte bAV-Review statt?

    Der Quick-Check zeigt mögliche Risiken – das VO-Audit schafft Klarheit

    Der Quick-Check dient als erste Risiko- und Plausibilitätsprüfung. Er ersetzt keine fachliche oder rechtliche Prüfung. Das VO-Audit analysiert Regelungen, Umsetzung, Risiken und liefert eine dokumentierte Handlungsempfehlung für HR und Arbeitgeber.

    Was du vom vollständigen VO-Check bekommst.

    Rechts- & Praxis-Audit der VO inklusive Nachträgen und BV-Bezügen
    Risikoprofil zu AGG, DSGVO, Zusageart/Produkt-Mismatch, Portabilität und § 16-Struktur
    Konkreter Maßnahmenplan mit Prioritäten und Stichtagen
    Entwurf rechtssicherer Klauseln, erstellt mit RDG-befugten Juristen
    Einführungs- und Bekanntgabe-Leitfaden
    Optional: HR/Payroll-Blueprint
    Kostenpflichtig — Pauschalpreis auf Anfrage

    VO-Audit: Versorgungsordnung auf Rechtssicherheit und Aktualität prüfen
    und gezielt anpassen.

    Der Quick-Check, legt offen, wo Risiken im Verborgenen liegen. 
    Der VO-Audit löst das Problem. Wir prüfen deine Versorgungsordnung strukturiert, rechtlich fundiert und RDG-konform – und leiten daraus konkrete Anpassungen ab. 
    Du erhältst einen Maßnahmenplan mit Prioritäten, Textentwürfen 
    und Umsetzungsbegleitung.

    1

    Upload & Kick-off

    30–45 Min.

    Du lädst VO, Nachträge und relevante Dokumente hoch. Wir klären Ziele und Zeitplan.

    2

    VO-Audit

    Juristisch-fachlich

    Strukturierte Prüfung aller relevanten Bereiche durch RDG-befugte Juristinnen und Rentenberaterinnen.

    3

    Maßnahmenplan & Klauseln

    Priorisiert

    Praxisnahe Klauselentwürfe und Empfehlungen mit klarer Reihenfolge der Umsetzung.

    4

    Implementierung

    Bis zur Wirksamkeit

    Mitbestimmung, Bekanntgabe, HR/Payroll-Anpassung bis zur wirksamen Veröffentlichung.

    Preise & Pakete

    Quick-Check

    Kostenfrei

    Ersteinschätzung und Kurz-Report mit To-dos

    VO-Audit

    Pauschalpreis auf Anfrage

    Vollprüfung, Risikoprofil, Maßnahmenplan, Klauselentwürfe

    Implementierung

    Projektbasis

    Einführung, BR-Prozess, HR/Payroll-Anpassung, Schulung

    Wir machen dir gerne ein Angebot auf Basis von Umfang und Fristen.

    Anfrage stellen

    Wir bestätigen den Eingang innerhalb eines Werktags.

    // FAQ

    Häufige Fragen zur bAV Digitalisierung

    // Nächste Schritte

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