Ihr neuer Mitarbeiter steht mit einem Übernahme-Vordruck im Lohnbüro – und Sie sind unsicher, was jetzt zu tun ist? Wir prüfen die bestehende Versorgung und begleiten die Übernahme gem. § 4 BetrAVG.
Die meisten Personaler unterschätzen die Haftungsrisiken bei der Übernahme einer bestehenden bAV. Das DIA-Dossier zeigt: In der Praxis läuft vieles schief.
fehlerhafte oder fehlende Entgeltumwandlungsvereinbarungen
Ohne korrekte EUV haftet der Arbeitgeber im Streitfall.
fehlende Vertragsdokumente beim Arbeitgeberwechsel
Versicherungsscheine, Nachträge und Zusagearten sind häufig nicht auffindbar.
fehlende Synchronisation von Renteneintritt und Vertragsablauf
Das führt zu Versorgungslücken oder ungewollten Rentenkürzungen.
fehlende Bescheinigung des Vorarbeitgebers (§ 40b EStG)
Ohne diese Bescheinigung drohen steuerliche Nachteile für den Mitarbeiter.
Quelle: DIA-Dossier zur Entgeltumwandlung
Ein typischer Ablauf, den Personaler täglich erleben – und der ohne Fachwissen zum Risiko wird.
Der Arbeitnehmer verlässt seinen bisherigen Arbeitgeber. Die bAV-Zusage wird beitragsfrei gestellt.
Der Versicherer schreibt den Mitarbeiter an: „Sie können Ihren Vertrag privat fortführen oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen."
Der Mitarbeiter steht mit dem Formular „Übernahme der Zusage" im Lohnbüro und bittet um die Unterschrift des neuen Arbeitgebers.
Welche Pflichten habe ich? Welche Haftungsrisiken gehe ich ein? Muss ich überhaupt übernehmen? Die Antworten fehlen.
Aus Unsicherheit wird der Vorgang vertagt – mit potenziell teuren Konsequenzen für den Arbeitgeber.
Kein oberflächlicher Schnelltest – sondern eine fachlich fundierte Prüfung durch bAV-Spezialisten.
Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds? Wir klären den Durchführungsweg und die Art der Zusage.
Hat der Mitarbeiter bereits einen rechtlich geschützten Anspruch? Wir prüfen die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen.
§ 4 BetrAVG gibt dem Arbeitnehmer das Recht auf Übertragung. Wir klären, ob das sinnvoll ist – oder eine Stilllegung besser wäre.
§ 3 Nr. 63 EStG oder § 40b EStG? Die steuerliche Einordnung entscheidet über die Weiterführung. Wir schaffen Klarheit.
Ist der Todesfallschutz des alten Vertrags beim Wechsel weiterhin gültig? Wir prüfen die Bedingungen.
Wir liefern eine vollständige Dokumentation des Prüfvorgangs – für Ihre HR-Akte und im Haftungsfall.
Mitarbeiterdaten, bisheriger Arbeitgeber, Versicherer – ein kurzes Formular, keine 3 Minuten.
Mit der Auskunftsvollmacht holen wir alle Vertragsdaten beim Versicherer ein und prüfen Übernahme, Übertragung oder Stilllegung.
Klare Handlungsempfehlung inkl. Dokumentation: Übernahme, Übertragung des Deckungskapitals oder Stilllegung des Vertrags.
Kostenlos. Unverbindlich. Von echten bAV-Spezialisten.
Dauert nur 3 Minuten · Keine versteckten Kosten
Alles, was Personaler zur bAV-Übernahme wissen müssen.
Ein paar Angaben zum Mitarbeiter und seinem bisherigen Vertrag – wir kümmern uns um den Rest.
Über 65 Unternehmen und 3.500 Mitarbeitende vertrauen auf BAV Workflow



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