Neue Beschäftigte bringen eine bestehende bAV mit?
Wie findest Du heraus, welche Lösung für Beschäftigte und Arbeitgeber wirklich die richtige ist?
Mit dem bAV-Übernahmecheck erhältst Du eine fundierte und dokumentierbare Entscheidungsgrundlage für die Übernahme bestehender Versorgungen neuer Beschäftigter. Wir prüfen arbeitsrechtliche Zusagen, Versorgungsregelungen, Arbeitgeberpflichten und die Eignung der bestehenden Versorgung für Dein Unternehmen.
Prüfe die bestehende bAV eines neuen Beschäftigten jetzt strukturiert und dokumentiert.
Viele Arbeitgeber gehen zunächst davon aus, dass neue Beschäftigte lediglich einen bestehenden Versicherungsvertrag mitbringen. Tatsächlich bringen sie häufig eine bestehende arbeitsrechtliche Versorgungssituation mit, die Auswirkungen auf Arbeitgeberpflichten, Arbeitgeberzuschuss, Entgeltumwandlung und die bestehende Versorgungssystematik des Unternehmens haben kann.
Versicherungsunterlagen und Formulare vermitteln häufig den Eindruck, dass lediglich ein bestehender Vertrag fortgeführt werden muss. Tatsächlich geht es jedoch regelmäßig um die Frage, welche arbeitsrechtliche Zusage künftig gelten soll und welche Verpflichtungen daraus für den Arbeitgeber entstehen. Neue Beschäftigte bringen deshalb nicht nur einen Versicherungsvertrag mit. Sie bringen eine bestehende arbeitsrechtliche Versorgungssituation mit.
Nicht jede mitgebrachte Versorgung passt automatisch zur bestehenden Zusagelogik des neuen Arbeitgebers. Versorgungsordnungen, Betriebsvereinbarungen oder Gesamtzusagen definieren häufig bestimmte Anforderungen an die Versorgung der Beschäftigten. Deshalb sollte geprüft werden, ob die mitgebrachte Versorgung tatsächlich mit den Regelungen und Verpflichtungen Deines Unternehmens vereinbar ist.
Die zentrale Frage lautet nicht, ob ein bestehender Vertrag übernommen werden kann.
Die entscheidende Frage lautet vielmehr, welche Lösung für Arbeitgeber und Beschäftigte die richtige ist. Je nach Ausgangssituation kommen unterschiedliche Handlungsalternativen in Betracht:
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von den konkreten Rahmenbedingungen des Einzelfalls ab.
Nicht immer wird geprüft,
Dadurch können neue Arbeitgeberpflichten und vermeidbare Haftungsrisiken entstehen.
Bei der Übernahme bestehender Versorgungen stehen häufig Versicherungsverträge im Mittelpunkt.
Tatsächlich betreffen die entscheidenden Fragen jedoch regelmäßig arbeitsrechtliche Zusagen, betriebliche Versorgungsregelungen und die daraus resultierenden Verpflichtungen des Arbeitgebers.
Deshalb reicht die isolierte Betrachtung eines Versicherungsprodukts häufig nicht aus.
Viele Unternehmen gehen davon aus, dass die Bewertung einer bestehenden Versorgung ausschließlich eine Frage des Versicherungsprodukts ist. Tatsächlich betreffen die entscheidenden Fragestellungen häufig die arbeitsrechtliche Zusage, bestehende Versorgungsordnungen, Arbeitgeberpflichten und die Frage, welche Versorgungslösung künftig gelten soll.
Deshalb reicht Produktwissen allein häufig nicht aus. Die Einordnung bestehender Versorgungen erfordert regelmäßig auch die Bewertung arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen und ihrer Auswirkungen auf Arbeitgeber und Beschäftigte.
Die Übernahme bestehender bAV-Versorgungen kann arbeitsrechtliche Fragestellungen berühren. Deshalb sollte geprüft werden, ob der beauftragte Dienstleister über die erforderlichen rechtlichen Befugnisse zur Einordnung und Bewertung solcher Sachverhalte verfügt. Das Rechtsdienstleistungsgesetz regelt, wer entsprechende Rechtsdienstleistungen erbringen darf.
Für die Prüfung eines bAV-Altvertrags reichen entweder vorhandene Vertragsunterlagen – oder wir holen die relevanten Informationen direkt beim Versicherer ein. Die dafür benötigte Vollmacht wird im Prozess automatisch erstellt und vom Mitarbeitenden unterzeichnet.
Wenn neue Mitarbeitende regelmäßig bestehende bAV-Verträge mitbringen, sollte die Prüfung nicht jedes Mal neu organisiert werden. Wir machen den bAV-Übernahmecheck zum festen Bestandteil deines Onboardings – mit klaren Unterlagen, digitalem Freigabeprozess und nachvollziehbarer Entscheidung zwischen Vertragsübernahme und Kapitalübertragung.