Wie wird aus bAV-Digitalisierung wirklich HR-Entlastung?

Betriebliche Altersversorgung digitalisieren? Dann denkst Du vielleicht zuerst an weniger Papier, digitale Vertragsverwaltung, zentrale Dokumente und eine Software, die Dir möglichst viele Aufgaben abnimmt.
Das alles kann sinnvoll sein. Aber es beantwortet noch nicht die entscheidende Frage: Was soll nach der Digitalisierung für Dich eigentlich besser sein als vorher?
Denn auch ein vollständig digitalisierter bAV-Prozess kann aufwendig bleiben. Aus einem Ordner wird ein digitales Archiv, aus einem Formular ein PDF und aus einer E-Mail vielleicht ein Ticket. Wenn Du Entscheidungen weiterhin selbst treffen, Informationen zusammensuchen, Sonderfälle organisieren und Abläufe immer wieder neu anstoßen musst, hat sich zwar das Werkzeug verändert – aber nicht unbedingt Deine Arbeit.
Deshalb beginnt eine erfolgreiche Digitalisierung der betrieblichen Altersversorgung nicht mit der Auswahl einer Software.
Sie beginnt mit einer anderen Frage:
Welchen Freiraum soll die Digitalisierung Deiner bAV für Dich schaffen?
Erst wenn das klar ist, lässt sich sinnvoll entscheiden, welche Regeln, Prozesse und technischen Lösungen Du dafür tatsächlich brauchst.
Was bedeutet Digitalisierung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für HR?
Digitalisierung bedeutet zunächst, Informationen und Abläufe technisch abzubilden. Für Dich in HR sollte sie aber mehr leisten: Sie sollte Arbeit verändern.
Vielleicht möchtest Du weniger Zeit mit Vertragsänderungen verbringen. Ein- und Austritte sollen zuverlässiger verarbeitet werden. Rückfragen sollen abnehmen. Informationen zwischen HR, Payroll und den beteiligten Partnern sollen fließen, ohne dass Du sie mehrfach erfassen oder weitergeben musst. Und ein Sonderfall soll nicht automatisch bedeuten, dass wieder alles auf Deinem Schreibtisch landet.
Dann ist Digitalisierung nicht das eigentliche Ziel.
Das Ziel ist die Entlastung, die durch Digitalisierung entsteht.
Eine Software kann technisch hervorragend funktionieren und trotzdem kaum Arbeit abnehmen. Eine digitale Akte macht Informationen schneller verfügbar. Ein digitaler Prozess geht weiter: Er erkennt, dass etwas passieren muss, stößt den nächsten Schritt an und sorgt dafür, dass ein Vorgang zuverlässig weiterbearbeitet wird.
Deshalb lohnt sich eine Unterscheidung, die bei Digitalisierungsprojekten schnell verloren geht:
Digitalisierungsgrad und Entlastungsgrad sind nicht dasselbe.
Wie erfolgreich die Digitalisierung Deiner bAV ist, zeigt sich nicht allein an der eingesetzten Technik. Es zeigt sich daran, wie viel Verwaltungsarbeit tatsächlich entfällt und wie viel Zeit Du dadurch für andere Aufgaben zurückgewinnst.
Was sollte die betriebliche Altersversorgung (bAV) vor ihrer Digitalisierung leisten?
Im Arbeitsalltag begegnet Dir die betriebliche Altersversorgung häufig zuerst als Versicherungsvertrag. Ein Vertrag wird eingerichtet, verändert, beitragsfrei gestellt, übernommen oder beim Austritt eines Beschäftigten weiterbearbeitet.
Da liegt es nahe, auch bei der Digitalisierung mit den Verträgen zu beginnen.
Der eigentliche Ausgangspunkt liegt jedoch früher.
Am Anfang steht die Entscheidung des Arbeitgebers, seinen Beschäftigten eine betriebliche Versorgung zu ermöglichen oder zuzusagen. Dieses Arbeitgeberversprechen wird arbeitsrechtlich ausgestaltet, organisatorisch umgesetzt und häufig über Versicherungsverträge finanziert.
Der Versicherungsvertrag gehört also zur bAV.
Er ist aber nicht ihr Ursprung.
Für ein Digitalisierungsprojekt macht dieser Unterschied viel aus. Wer beim Vertrag beginnt, beschäftigt sich schnell damit, wie sich Verträge digital verwalten lassen. Wer beim Arbeitgeberversprechen beginnt, muss zunächst klären, was die betriebliche Altersversorgung im eigenen Unternehmen überhaupt leisten soll.
Soll sie bestehende Verpflichtungen zuverlässig erfüllen? HR entlasten? Beschäftigten eine attraktive Versorgung ermöglichen? Zur Mitarbeiterbindung beitragen? Als Teil der Arbeitgeberleistung wahrgenommen werden?
Je nachdem, wie die Antwort ausfällt, verändern sich auch die Anforderungen an Regeln, Abläufe, Kommunikation und Technik.
Welche Regeln müssen vor der Digitalisierung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) geklärt sein?
Wenn feststeht, was die bAV leisten soll, braucht dieses Versprechen einen verlässlichen Rahmen.
Jede betriebliche Altersversorgung bewegt sich innerhalb arbeitsrechtlicher, steuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher und gegebenenfalls tarifvertraglicher Vorgaben. Innerhalb dieses Rahmens trifft das Unternehmen eigene Entscheidungen.
Welche Beschäftigten können welche Versorgung nutzen? Welche Zuschüsse gelten? Wie wird mit bestehenden Verträgen umgegangen? Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel? Gibt es unterschiedliche Regelungen für einzelne Beschäftigtengruppen? Wer entscheidet über Ausnahmen und wie werden diese dokumentiert?
Solche Fragen erst im laufenden digitalen Prozess zu beantworten, ist mühsam. Besser ist es, die Regeln vorher festzulegen.
Eine Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung kann den übergeordneten Rahmen schaffen. Individuelle Vereinbarungen halten Entscheidungen auf Ebene des einzelnen Arbeitsverhältnisses fest. Daraus ergeben sich wiederum Vorgaben für Verwaltung und Entgeltabrechnung.
Eine Software kann solche Regeln anschließend sehr zuverlässig anwenden.
Fehlende oder widersprüchliche Regeln kann sie nicht durch Technik ersetzen.
Wer zuerst ein System auswählt und die zugrunde liegenden Regeln erst danach klärt, muss häufig nachjustieren. Im ungünstigen Fall zeigt sich erst während der Einführung oder sogar im laufenden Betrieb, dass die gewählte technische Lösung nicht zu dem Prozess passt, den das Unternehmen eigentlich braucht.
Für eine nachhaltige bAV-Digitalisierung ist die Reihenfolge deshalb wichtiger als die Software:
Erst Governance und Regeln. Dann der Prozess. Dann die Technik.
Wie werden aus den Regeln der betrieblichen Altersversorgung funktionierende HR-Prozesse?
Eine klare Regel schafft Sicherheit. Arbeit nimmt sie Dir noch nicht ab.
Dafür muss aus ihr ein verlässlicher Ablauf werden.
Aus anderen Bereichen Deiner Personalarbeit kennst Du das längst. Ein gutes Onboarding funktioniert nicht deshalb, weil irgendwo beschrieben ist, dass neue Beschäftigte eingearbeitet werden sollen. Es funktioniert, weil bei einem Eintritt klar ist, wer was tut, welche Informationen benötigt werden und wann der Vorgang abgeschlossen ist.
Bei der bAV ist das nicht anders.
Ein Beschäftigter tritt ein. Eine Mitarbeiterin entscheidet sich für eine Entgeltumwandlung. Das Gehalt verändert sich. Jemand geht in Elternzeit. Ein bestehender Vertrag wird eingebracht. Ein Beschäftigter verlässt das Unternehmen.
Jedes dieser Ereignisse löst Aufgaben aus.
Für wiederkehrende Situationen muss deshalb feststehen, was der Auslöser ist, welche Regel greift, welche Informationen benötigt werden, wer übernimmt und welches Ergebnis am Ende erwartet wird.
Erst wenn dieser Ablauf eindeutig beschrieben ist, lässt er sich sinnvoll digital unterstützen.
Software erfindet Deinen bAV-Prozess nicht. Sie setzt einen vorher definierten Prozess technisch um.
Und genau an diesem Punkt wird aus Digitalisierung zunehmend Automatisierung.
Welche Prozesse der betrieblichen Altersversorgung (bAV) lassen sich sinnvoll automatisieren?
Besonders gut automatisieren lassen sich Vorgänge, die immer wieder nach derselben Logik ablaufen.
Der Auslöser ist bekannt. Die benötigten Informationen stehen fest. Die anzuwendende Regel ist eindeutig. Zuständigkeiten sind geklärt und auch das gewünschte Ergebnis ist definiert.
Aus Wiederholung wird so ein Standard.
Technik kann jetzt tatsächlich Arbeit übernehmen. Ein Ereignis startet einen festgelegten Ablauf. Informationen werden angefordert oder weitergegeben, Aufgaben ausgelöst, Fristen überwacht und Ergebnisse dokumentiert.
Hier zeigt sich der Unterschied zwischen digitaler Verwaltung und einem digitalen Prozess besonders deutlich:
Digitale Verwaltung zeigt Dir, was vorhanden ist. Ein digitaler Prozess sorgt dafür, dass etwas passiert.
Für HR ist das ein wesentlicher Unterschied. Informationen schneller zu finden spart Zeit. Einen wiederkehrenden Vorgang nicht mehr jedes Mal selbst organisieren zu müssen, schafft Entlastung.
Nur lässt sich eben nicht jeder Vorgang standardisieren.
Wie sollte ein digitaler bAV-Prozess mit Sonderfällen umgehen?
Elternzeit, längere Krankheit, Veränderungen der Arbeitszeit, Gehaltsänderungen, Arbeitgeberwechsel oder bereits bestehende Versorgungen gehören zum Unternehmensalltag.
Das sind keine Störungen eines ansonsten perfekten Prozesses.
Das ist das Leben.
Wie gut ein digitaler bAV-Prozess wirklich ist, zeigt sich deshalb nicht nur am Normalfall. Interessant wird es dort, wo der Standard endet.
Ein schwacher Prozess erkennt die Abweichung und gibt den Vorgang zurück an HR. Technisch ist der Prozess damit vielleicht beendet. Deine Arbeit beginnt aber gerade erst.
Besser ist es, typische Abweichungen schon bei der Prozessgestaltung mitzudenken. Woran lässt sich der Sonderfall erkennen? Wer übernimmt ihn? Welche Informationen werden benötigt? Wie wird entschieden? Und wie kommt das Ergebnis anschließend wieder zurück in den normalen Ablauf?
Dann bleibt auch der Sonderfall Teil des Workflows.
Du gibst Deine Verantwortung als Arbeitgeber nicht ab. Du musst aber nicht mehr jeden abweichenden Vorgang selbst organisieren.
HR-Entlastung bedeutet nicht, dass es keine Sonderfälle mehr gibt. Sie bedeutet, dass auch für Sonderfälle ein verlässlicher Weg existiert.
Welche Aufgaben der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sollten trotz Digitalisierung von Menschen übernommen werden?
Nicht alles wird besser, nur weil es automatisiert wird.
Manche Vorgänge brauchen eine fachliche Prüfung. Andere verlangen eine Entscheidung oder Interpretation. Wieder andere berühren rechtliche Fragestellungen, für die eine bestimmte Qualifikation oder Befugnis erforderlich ist.
Ein guter digitaler Prozess muss daher auch wissen, wann Automatisierung aufhört.
Dann braucht es eine definierte Übergabe. Der Vorgang darf nicht einfach aus dem System herausfallen und ungeklärt bei Dir landen. Er muss an die Stelle gelangen, an der die notwendige Kompetenz und Verantwortung vorhanden ist.
Dort werden Informationen ergänzt, Sachverhalte geprüft oder Entscheidungen vorbereitet. Das Ergebnis fließt anschließend dokumentiert in den normalen Ablauf zurück.
Digitalisierung macht Menschen damit nicht überflüssig. Sie verändert vielmehr, wann und wofür ihre Kompetenz eingesetzt wird.
Ein guter digitaler Prozess automatisiert den Standard und organisiert menschliche Kompetenz für die Ausnahme.
Welche Rolle spielt persönliche Beratung bei der Digitalisierung der betrieblichen Altersversorgung (bAV)?
Eine klare Grenze entsteht dort, wo aus einem betrieblichen Vorgang eine persönliche Vorsorgeentscheidung wird.
Du kennst Dein Unternehmen und seine betrieblichen Regelungen. Du kannst Beschäftigten erklären, welche Möglichkeiten der Arbeitgeber geschaffen hat und wie die organisatorischen Abläufe aussehen.
Individuelle Vorsorgefragen gehen darüber hinaus. Sie betreffen die persönliche Lebenssituation eines Menschen, seine bestehenden Absicherungen, seine finanziellen Entscheidungen und seine Ziele.
Hier braucht es fachlich qualifizierte und rechtlich befugte Beratung.
Das heißt aber nicht, dass Beratung neben dem digitalen Prozess stehen muss.
Ein durchgängiger Ablauf kann Beschäftigte genau dann zur persönlichen Beratung führen, wenn der standardisierte Prozess an seine fachliche Grenze gelangt. Dort wird beraten und entschieden. Das Ergebnis wird anschließend wieder in den administrativen Ablauf übernommen.
Technik und persönliche Beratung erfüllen damit unterschiedliche Aufgaben. Die Technik organisiert den Weg. Der Mensch übernimmt dort, wo eine individuelle Entscheidung menschliche Kompetenz verlangt.
Für Dich in HR entsteht an dieser Stelle allerdings eine zweite Frage: Wie sorgst Du dafür, dass genau diese Fälle nicht am Ende doch wieder bei Dir landen?
Denn es reicht nicht, dass eine Software erkennt, wann ein Mensch übernehmen muss. Es muss auch geklärt sein, wer diesen Vorgang übernimmt und wer ihn überhaupt übernehmen darf.
In der betrieblichen Altersversorgung können Sachverhalte entstehen, die eine individuelle Beratung oder eine rechtliche Prüfung erfordern. Vielleicht kannst Du eine solche Situation aufgrund Deiner Erfahrung fachlich gut einschätzen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Du diese Beratung oder rechtliche Bewertung innerhalb Deiner HR-Funktion auch erbringen darfst. Bei rechtlichen Prüfungen und Rechtsdienstleistungen müssen insbesondere die Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes und die erforderlichen Befugnisse berücksichtigt werden.
Damit bekommt die Frage nach dem richtigen Dienstleister eine andere Bedeutung.
Für einen durchgängigen digitalen bAV-Prozess reicht es nicht, neben der Software irgendwo einen Ansprechpartner zu haben. Du brauchst für Aufgaben, die nicht automatisiert werden können, einen Dienstleister und gegebenenfalls entsprechend befugte Experten, die in den Prozess eingebunden sind.
Erkennt der Prozess einen Vorgang, der fachlich oder rechtlich geprüft werden muss, sollte die Übergabe bereits organisiert sein. Der Fall gelangt an die richtige Stelle, wird dort bearbeitet und das Ergebnis anschließend wieder in den normalen Ablauf zurückgeführt.
So entsteht eine echte Störfalllogik.
Der Sonderfall verschwindet nicht. Aber er wird auch nicht automatisch wieder zu Deiner Aufgabe.
Ein vollständiger digitaler bAV-Prozess braucht deshalb nicht nur Software, sondern auch Menschen, die an den richtigen Stellen übernehmen können – und übernehmen dürfen.
Wann sollte ein Unternehmen die Software für die Digitalisierung seiner bAV auswählen?
Jetzt.
Nicht am Anfang des Projekts, sondern nachdem Du weißt, was Du erreichen möchtest.
Die Regeln Deiner betrieblichen Altersversorgung sind geklärt. Daraus wurden Prozesse entwickelt. Du weißt, welche Vorgänge standardisiert werden können, wo Sonderfälle entstehen, wann Menschen oder externe Experten übernehmen müssen und welche Informationen zwischen HR, Payroll und weiteren Beteiligten fließen sollen.
Damit verändert sich auch die Frage, mit der Du eine bAV-Software beurteilst.
Nicht:
Welche Software kann am meisten?
Sondern:
Welche Software kann den Prozess abbilden, den unser Unternehmen tatsächlich braucht?
Das ist mehr als ein sprachlicher Unterschied.
Plötzlich musst Du Dein Unternehmen nicht mehr an die Funktionen einer Software anpassen. Die Technik bekommt eine klar definierte Aufgabe innerhalb eines bereits durchdachten Prozesses.
Software bleibt damit ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierung.
Aber sie steht an einer anderen Stelle, als häufig angenommen.
Erst die Komposition. Dann das Werkzeug.
Woran lässt sich erfolgreiche Digitalisierung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) messen?
Nicht daran, wie viele Dokumente inzwischen digital vorliegen. Auch ein modernes Dashboard oder eine lange Funktionsliste sagt wenig darüber aus, ob HR tatsächlich entlastet wurde.
Interessanter ist, was sich in Deinem Arbeitsalltag verändert hat.
Laufen wiederkehrende Vorgänge zuverlässig, ohne dass Du sie immer wieder anstoßen musst? Werden Informationen nur einmal erfasst und anschließend dort weiterverarbeitet, wo sie benötigt werden? Werden Abweichungen erkannt und zur richtigen Bearbeitung geführt? Sind Verantwortlichkeiten klar? Und musst Du nur noch dort eingreifen, wo tatsächlich eine Aufgabe des Arbeitgebers liegt?
Wenn das gelingt, entsteht etwas, das bei Digitalisierungsprojekten erstaunlich selten als Kennzahl betrachtet wird:
Zeit.
Zeit für Gespräche mit Beschäftigten, für Personalentwicklung, für Führungskräfte und für strategische Personalarbeit. Vor allem aber Zeit für Aufgaben, bei denen Deine Erfahrung, Dein Urteil und Deine persönliche Aufmerksamkeit tatsächlich einen Unterschied machen.
Vielleicht ist deshalb diese Frage der ehrlichste Maßstab für ein bAV-Digitalisierungsprojekt:
Wie viel Zeit gibt Dir Dein digitaler bAV-Prozess für Menschen zurück?
Fällt die Antwort darauf ernüchternd aus, braucht es möglicherweise nicht zuerst eine andere Software.
Sondern einen besseren Prozess.
Fazit: bAV-Digitalisierung beginnt nicht mit Software
Betriebliche Altersversorgung zu digitalisieren bedeutet mehr, als Papier durch PDFs, Ordner durch digitale Akten oder manuelle Eingaben durch eine Plattform zu ersetzen.
Am Anfang steht das gewünschte Ergebnis. Dafür braucht es klare Regeln. Aus diesen Regeln entstehen verlässliche Abläufe. Wiederkehrende Vorgänge lassen sich standardisieren und automatisieren. Für Abweichungen braucht es definierte Wege und dort, wo Fachkompetenz, rechtliche Befugnisse oder persönliche Beratung erforderlich sind, übernehmen die richtigen Menschen.
Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche technische Lösung zum Unternehmen passt.
Software ist deshalb nicht der Ausgangspunkt einer guten bAV-Digitalisierung. Sie ist das Werkzeug, mit dem ein zuvor entwickelter Prozess umgesetzt wird.
Wenn dadurch weniger Aufmerksamkeit in der Verwaltung gebunden wird, kann die betriebliche Altersversorgung außerdem wieder stärker das sein, wofür sie gedacht ist: ein Ausdruck unternehmerischer Verantwortung und ein Bestandteil des Arbeitgeberversprechens.
Kein klarer Prozess führt auch mit guter Software nicht automatisch zum richtigen Ergebnis.
Kein Prozess. Falsches Ergebnis.
Du möchtest Deine bAV-Digitalisierung Schritt für Schritt durchgehen?
Dieser Beitrag zeigt Dir die grundlegende Logik einer nachhaltigen bAV-Digitalisierung. Wenn Du die einzelnen Schritte für Dein Unternehmen strukturiert durchgehen möchtest, haben wir die Gedanken zusätzlich als ausführliche Arbeitshilfe für HR und Payroll aufbereitet.
Den vollständigen Leitfaden „Kein Prozess. Falsches Ergebnis.“ findest Du als PDF in unserem Downloadbereich. Dort führt er Dich vom gewünschten Ergebnis über Governance, Regeln und Prozesse bis zu Standards, Sonderfällen, menschlichen Übergaben und der späteren Auswahl der passenden technischen Lösung.
Der Leitfaden empfiehlt Dir keine bestimmte Software. Er hilft Dir dabei, vor der Softwareauswahl die richtigen Fragen zu stellen.
Guido Großjean
Geschäftsführer, BAV Workflow
War dieser Beitrag hilfreich?