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    Wer haftet bei Fehlern in der betrieblichen Altersvorsorge?

    17. Juni 2026BAV Workflow6 Min. Lesezeit
    Wer haftet bei Fehlern in der betrieblichen Altersvorsorge?

    Die betriebliche Altersvorsorge wird in vielen Unternehmen zunächst als Versicherungsthema wahrgenommen. Schließlich sind häufig Versicherungsunternehmen, Versorgungsträger, Makler oder Berater beteiligt. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass im Schadensfall vor allem diese Beteiligten haften.

    Diese Annahme ist nachvollziehbar, aber rechtlich nicht korrekt.

    Die betriebliche Altersvorsorge ist zunächst keine Versicherungsleistung, sondern eine arbeitsrechtliche Zusage Deines Unternehmens gegenüber Deinen Mitarbeitenden. Versicherungen und Versorgungsträger dienen lediglich der Durchführung dieser Zusage. Genau deshalb beantwortet das Betriebsrentengesetz die Haftungsfrage eindeutig.

    Warum glauben viele Unternehmen, dass Versicherer oder Berater haften?

    Für viele Personalverantwortliche findet die betriebliche Altersvorsorge im Alltag vor allem über Versicherungsverträge, Versorgungsträger, Vermittler und Berater statt. Dadurch entsteht schnell der Eindruck, dass die Verantwortung ebenfalls bei diesen Beteiligten liegt.

    Tatsächlich können Versicherer, Vermittler oder Berater in bestimmten Konstellationen eigene Haftungsrisiken tragen. Für die Erfüllung der gegenüber Deinen Mitarbeitenden erteilten Versorgungszusage bleibt jedoch grundsätzlich Dein Unternehmen verantwortlich.

    Diese Unterscheidung ist von zentraler Bedeutung. Externe Partner können beraten, begleiten oder administrative Aufgaben übernehmen. Die arbeitsrechtliche Verpflichtung gegenüber Deinen Mitarbeitenden verbleibt jedoch beim Arbeitgeber. Wer die betriebliche Altersvorsorge ausschließlich als Versicherungsprodukt betrachtet, unterschätzt deshalb häufig die eigene Verantwortung.

    Wer haftet rechtlich für eine betriebliche Altersvorsorge?

    Die Antwort findet sich bereits im Betriebsrentengesetz. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG formuliert unmissverständlich:

    Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.

    Der Gesetzgeber stellt damit klar, dass die Haftung für die erteilte Versorgungszusage beim Arbeitgeber verbleibt.

    Das gilt unabhängig davon, ob die Versorgung über eine Direktversicherung durchgeführt wird, ein externer Makler die Betreuung übernommen hat oder ein Versicherungsunternehmen die Verträge verwaltet. Auch die Einbindung weiterer Dienstleister verändert nichts an der arbeitsrechtlichen Verantwortlichkeit gegenüber Deinen Mitarbeitenden.

    Für Dich als HR-Verantwortliche oder HR-Verantwortlicher ist dabei eine Erkenntnis besonders wichtig: Die Auswahl eines guten Versicherers ist zwar sinnvoll, entlastet Dein Unternehmen jedoch nicht von seiner Verantwortung. Entscheidend ist vielmehr, ob die betriebliche Altersvorsorge über den gesamten Mitarbeiterlebenszyklus hinweg korrekt organisiert, dokumentiert und verwaltet wird.

    Haben die Urteile Bolz und BZML die Arbeitgeberhaftung verändert?

    Die Diskussion um das sogenannte Bolz-Urteil und die spätere Rechtsprechung zur beitragsorientierten Leistungszusage mit Mindestleistung hat die Aufmerksamkeit vieler Unternehmen auf die Haftungsfrage gelenkt.

    Tatsächlich haben diese Entscheidungen keinen neuen Haftungsgrundsatz geschaffen. Vielmehr haben sie verdeutlicht, dass die Verantwortung des Arbeitgebers auch dann bestehen bleibt, wenn die Durchführung der Versorgung über externe Versorgungsträger erfolgt. Die Gerichte haben damit letztlich bestätigt, was das Betriebsrentengesetz bereits seit Jahrzehnten vorgibt: Der Arbeitnehmer hat seinen arbeitsrechtlichen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber.

    Für Dich bedeutet das vor allem eines: Rechtssicherheit entsteht nicht allein durch die Auswahl eines bestimmten Produkts oder Versorgungsträgers. Entscheidend ist, dass Zusagen, Prozesse, Dokumentationen und Verwaltungsabläufe dauerhaft korrekt umgesetzt werden.

    Entstehen Haftungsfälle eher durch Versicherungsfehler oder durch interne Prozesse?

    Wer an Haftungsfälle in der betrieblichen Altersvorsorge denkt, vermutet häufig Fehler in Versicherungsverträgen oder Versorgungslösungen. Die Praxis zeigt jedoch ein anderes Bild.

    Die meisten Haftungsfälle entstehen nicht aufgrund fehlerhafter Versicherungsprodukte, sondern durch organisatorische Mängel und Prozessfehler innerhalb des Unternehmens. Besonders kritisch sind die Schnittstellen zwischen Personalabteilung, Entgeltabrechnung, Mitarbeitenden, Versorgungsträgern und externen Dienstleistern.

    Dort treffen arbeitsrechtliche Vorgaben, steuerliche Regelungen, sozialversicherungsrechtliche Anforderungen und versicherungstechnische Prozesse aufeinander. Fehlen klare Verantwortlichkeiten oder standardisierte Abläufe, entstehen Fehler oft unbemerkt. Das eigentliche Problem zeigt sich dann häufig erst Jahre später, wenn Leistungsansprüche geprüft oder Versorgungsfälle eintreten.

    Die betriebliche Altersvorsorge ist deshalb weniger ein Versicherungsproblem als vielmehr ein Governance- und Prozessproblem.

    Welche Haftungsrisiken entstehen bereits beim Eintritt eines neuen Mitarbeiters?

    Bereits beim Eintritt eines neuen Mitarbeiters können Fehler entstehen, die erst viele Jahre später sichtbar werden. Häufig verfügen neue Beschäftigte bereits über bestehende Versorgungszusagen oder laufende Verträge aus früheren Arbeitsverhältnissen.

    Wird nicht geprüft, welche Ansprüche bestehen, ob Übertragungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind oder welche Verpflichtungen sich für den neuen Arbeitgeber ergeben, entstehen schnell Versorgungslücken oder Dokumentationsmängel. Das eigentliche Risiko liegt dabei selten im Versicherungsvertrag selbst, sondern vielmehr darin, dass standardisierte Prozesse für die Aufnahme und Bewertung bestehender Versorgungen fehlen.

    Gerade wenn Dein Unternehmen regelmäßig neue Mitarbeitende einstellt, entwickeln sich solche Einzelfälle schnell zu einem strukturellen Risiko.

    Warum sind Elternzeit, Pflegezeit und andere entgeltfreie Zeiten besonders kritisch?

    Besonders anspruchsvoll sind Elternzeiten, längere Krankheitsphasen, Pflegezeiten oder andere entgeltfreie Zeiträume. In diesen Situationen verändern sich die Rahmenbedingungen der Finanzierung häufig grundlegend.

    Für die Personalabteilung stellt sich dann die Frage, wie mit bestehenden Entgeltumwandlungen umzugehen ist, welche Auswirkungen auf Arbeitgeberzuschüsse entstehen und welche Informationen den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden müssen. Gleichzeitig müssen Entgeltabrechnung, Versorgungsträger und interne Prozesse korrekt aufeinander abgestimmt werden.

    Fehlen klare Verantwortlichkeiten oder definierte Abläufe, entstehen Fehler oftmals unbemerkt. Das eigentliche Problem zeigt sich dann häufig erst Jahre später, wenn Leistungen berechnet oder Versorgungsansprüche geprüft werden. Genau deshalb gehören entgeltfreie Zeiten zu den häufigsten Ursachen späterer Haftungsfälle.

    Welche Haftungsrisiken entstehen beim Ausscheiden eines Mitarbeiters?

    Auch beim Ausscheiden eines Mitarbeiters entstehen regelmäßig Risiken. Zu diesem Zeitpunkt müssen unverfallbare Anwartschaften korrekt bewertet, bestehende Ansprüche dokumentiert und mögliche Fortführungs- oder Übertragungsoptionen berücksichtigt werden.

    In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass gerade an dieser Schnittstelle Informationen verloren gehen oder Dokumentationen unvollständig bleiben. Fehlerhafte Berechnungen, missverständliche Kommunikation oder nicht nachvollziehbare Entscheidungen führen nicht selten dazu, dass ehemalige Mitarbeitende ihre Ansprüche Jahre später geltend machen.

    Da die betriebliche Altersvorsorge typischerweise über Jahrzehnte wirkt, können selbst kleine Fehler beim Austritt langfristige finanzielle Folgen für Dein Unternehmen haben.

    Wie können Unternehmen Haftungsrisiken in der bAV wirksam reduzieren?

    Die wichtigste Erkenntnis lautet: Die größten Haftungsrisiken entstehen heute nicht durch einzelne Versicherungsverträge, sondern durch fehlende Governance, unklare Verantwortlichkeiten und nicht dokumentierte Prozesse.

    Wenn Du Haftungsrisiken nachhaltig reduzieren möchtest, solltest Du die betriebliche Altersvorsorge nicht nur rechtlich sauber aufstellen. Entscheidend ist, dass rechtliche Anforderungen, Prozesse und digitale Verwaltung ineinandergreifen.

    Genau an dieser Stelle stoßen viele Unternehmen an ihre Grenzen. Während einzelne Aufgaben von Versicherern, Maklern, Payroll-Dienstleistern oder internen Fachabteilungen übernommen werden, fehlt häufig der übergreifende Blick auf den Gesamtprozess.

    Eine rechtssichere betriebliche Altersvorsorge benötigt klare Zuständigkeiten, dokumentierte Abläufe, nachvollziehbare Entscheidungen und eine digitale Unterstützung, die alle Beteiligten miteinander verbindet. Nur wenn Arbeitsrecht, Prozessmanagement und operative Verwaltung zusammenspielen, lassen sich Haftungsrisiken dauerhaft kontrollieren.

    Warum ist Governance der Schlüssel zur Haftungsvermeidung?

    Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:

    „Welchen Versicherer nutzen wir?“

    Die entscheidende Frage lautet:

    „Wie stellen wir sicher, dass unsere Versorgungszusagen über den gesamten Mitarbeiterlebenszyklus hinweg rechtssicher umgesetzt werden?“

    Genau hier setzt Governance in der betrieblichen Altersvorsorge an. Ziel ist es, rechtliche Anforderungen, operative Prozesse und digitale Verwaltung miteinander zu verbinden. Denn Haftung entsteht selten durch ein einzelnes Produkt. Haftung entsteht dort, wo Verantwortung, Prozesse und Dokumentation nicht sauber zusammenwirken.

    Bringe Recht, Prozesse und Digitalisierung in Einklang

    Wenn Du die Haftungsrisiken Deiner betrieblichen Altersvorsorge nachhaltig reduzieren möchtest, solltest Du die bAV nicht isoliert als Versicherungslösung betrachten. Entscheidend ist ein Governance-Ansatz, der rechtliche Anforderungen, operative Abläufe und digitale Verwaltungsprozesse miteinander verbindet.

    Prüfe deshalb, ob die Organisation Deiner betrieblichen Altersvorsorge allen Anforderungen über den gesamten Mitarbeiterlebenszyklus gerecht wird. Vom Eintritt eines Mitarbeiters über Elternzeiten und Vertragsänderungen bis hin zum Ausscheiden müssen rechtliche Vorgaben, Prozesse und Dokumentation nahtlos ineinandergreifen.

    Denn die beste Absicherung gegen Haftungsfälle ist nicht der Versicherungsvertrag. Die beste Absicherung ist eine rechtssichere, prozesssichere und digital unterstützte Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge.

    Mit BAV Workflow Governance schaffst Du genau diese Verbindung. Du bringst rechtliche Sicherheit, klare Verantwortlichkeiten, dokumentierte Prozesse und digitale Verwaltung in Einklang – und reduzierst damit die Haftungsrisiken Deines Unternehmens nachhaltig.

    Porträt von Guido Großjean – Geschäftsführer und Autor bei BAV Workflow

    Guido Großjean

    Geschäftsführer, BAV Workflow

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