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    Recht

    Was bedeutet das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) für die betriebliche Altersvorsorge?

    17. Juni 2026BAV Workflow5 Min. Lesezeit
    RDG und bAV: Wer darf welche Aufgaben übernehmen?

    Die betriebliche Altersvorsorge wird in vielen Unternehmen als Personalthema, Benefit oder Verwaltungsaufgabe betrachtet. Tatsächlich handelt es sich jedoch um einen Bereich, in dem arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen regelmäßig aufeinandertreffen.

    Genau deshalb spielt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in der betrieblichen Altersvorsorge eine deutlich größere Rolle, als vielen Unternehmen bewusst ist.

    Die entscheidende Frage lautet dabei nicht:

    „Darf HR Mitarbeitende zur bAV beraten?“

    Diese Frage haben wir bereits an anderer Stelle betrachtet.

    Die entscheidende Frage lautet vielmehr:

    Welche Tätigkeiten innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge erfordern besondere rechtliche Befugnisse und wer darf diese Aufgaben übernehmen?

    Warum betrifft das RDG nicht nur Anwälte und Berater?

    Viele Unternehmen gehen davon aus, dass das Rechtsdienstleistungsgesetz ausschließlich für Rechtsanwälte oder externe Berater relevant ist.

    Tatsächlich betrifft das Gesetz jedoch jede Situation, in der rechtliche Sachverhalte geprüft, bewertet oder gestaltet werden.

    Gerade in der betrieblichen Altersvorsorge entstehen solche Situationen häufiger, als auf den ersten Blick erkennbar ist.

    Denn die bAV besteht nicht nur aus Versicherungsverträgen und Verwaltungsprozessen. Sie basiert auf arbeitsrechtlichen Zusagen, rechtlich relevanten Vereinbarungen und Entscheidungen, die oftmals über Jahrzehnte hinweg Wirkung entfalten.

    Deshalb stellt sich für Unternehmen regelmäßig die Frage, welche Aufgaben reine Administration sind und welche Tätigkeiten rechtliche Bewertungen oder Gestaltungen beinhalten.

    Warum ist die betriebliche Altersvorsorge besonders vom RDG betroffen?

    Kaum ein anderes Thema im Personalbereich verbindet so viele unterschiedliche Rechtsgebiete miteinander.

    Bereits bei der Einführung oder Anpassung einer betrieblichen Altersvorsorge treffen Arbeitsrecht, Betriebsrentenrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht aufeinander.

    Hinzu kommt, dass viele Entscheidungen nicht nur für den aktuellen Zeitpunkt relevant sind, sondern langfristige Auswirkungen auf Arbeitgeber und Mitarbeitende haben.

    Die betriebliche Altersvorsorge ist deshalb nicht lediglich ein Verwaltungsprozess. Sie ist ein rechtlich geprägter Unternehmensprozess.

    Genau deshalb sollten Unternehmen sorgfältig prüfen, welche Aufgaben intern übernommen werden und an welchen Stellen besondere rechtliche Befugnisse erforderlich sind.

    Betrifft das RDG auch Entgeltumwandlungsvereinbarungen?

    Ja. Und genau hier beginnt häufig die praktische Relevanz für Unternehmen.

    Viele Personalabteilungen betrachten Entgeltumwandlungsvereinbarungen als Standardformulare, die lediglich ausgefüllt und abgelegt werden müssen.

    Tatsächlich handelt es sich dabei um arbeitsrechtlich relevante Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

    Hier werden Rechte und Pflichten geregelt, die über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte Bestand haben können. Bereits kleine Fehler, missverständliche Formulierungen oder nicht berücksichtigte Besonderheiten können später erhebliche Auswirkungen entfalten.

    Deshalb sollte die Erstellung, Anpassung oder rechtliche Bewertung solcher Vereinbarungen nicht als reine Verwaltungsaufgabe verstanden werden.

    Wer darf Versorgungsordnungen erstellen oder verändern?

    Versorgungsordnungen gehören zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen einer betrieblichen Altersvorsorge.

    Sie regeln unter anderem, welche Leistungen zugesagt werden, welche Mitarbeitergruppen einbezogen sind und unter welchen Voraussetzungen Ansprüche entstehen.

    Wer eine Versorgungsordnung erstellt, überarbeitet oder rechtlich bewertet, gestaltet die arbeitsrechtliche Grundlage der Versorgung.

    Gerade deshalb sollte die Verantwortung für solche Aufgaben klar definiert sein.

    Unternehmen sollten sich bewusst machen, dass Versorgungsordnungen weit mehr sind als interne Richtlinien. Sie bilden häufig das Fundament der späteren Versorgungsansprüche.

    Wer bewertet Sonderfälle in der betrieblichen Altersvorsorge?

    Die meisten Risiken entstehen nicht im Standardfall.

    Besonders anspruchsvoll werden Situationen wie Elternzeit, Teilzeit, längere Krankheitsphasen, Arbeitgeberwechsel, Unternehmensverkäufe oder das Ausscheiden von Mitarbeitenden.

    Gerade in diesen Fällen müssen häufig bestehende Vereinbarungen geprüft, rechtliche Auswirkungen bewertet und individuelle Entscheidungen getroffen werden.

    Je stärker ein Sachverhalt von der Standardsituation abweicht, desto wichtiger wird die Frage, wer die notwendige rechtliche Bewertung vornehmen darf und sollte.

    Warum reicht eine gute Software allein nicht aus?

    Digitale Systeme können Prozesse vereinfachen, Informationen bereitstellen und Dokumentationen unterstützen.

    Sie können jedoch nicht die Verantwortung für rechtliche Bewertungen übernehmen.

    Auch die beste Plattform kann nicht entscheiden, wie ein Sonderfall arbeitsrechtlich zu beurteilen ist oder welche Auswirkungen eine bestimmte Gestaltung auf bestehende Versorgungszusagen hat.

    Deshalb entsteht Rechtssicherheit nicht allein durch Digitalisierung.

    Rechtssicherheit entsteht dann, wenn digitale Prozesse, klare Verantwortlichkeiten und rechtliche Kompetenz miteinander verbunden werden.

    Warum benötigen Unternehmen ein Netzwerk spezialisierter Experten?

    Die betriebliche Altersvorsorge ist heute zu komplex, um sämtliche Fragestellungen ausschließlich intern abzubilden.

    Gleichzeitig ist es weder notwendig noch wirtschaftlich sinnvoll, für jede Fragestellung eigene Spezialisten im Unternehmen vorzuhalten.

    Entscheidend ist vielmehr, dass Unternehmen wissen, wann interne Prozesse ausreichen und wann spezialisierte Experten eingebunden werden sollten.

    Genau an dieser Stelle zeigt sich die Bedeutung eines belastbaren Netzwerks aus entsprechend qualifizierten und befugten Personen.

    Denn nicht jede Aufgabe erfordert dieselbe Qualifikation. Wichtig ist vielmehr, dass die richtige Aufgabe von der jeweils richtigen Person übernommen wird.

    Warum ist das RDG letztlich ein Governance-Thema?

    Viele Unternehmen betrachten das Rechtsdienstleistungsgesetz zunächst als juristische Fragestellung.

    Tatsächlich handelt es sich jedoch vor allem um eine Organisationsfrage.

    Wer ist für welche Aufgabe verantwortlich?

    Wer erstellt rechtlich relevante Dokumente?

    Wer bewertet Sonderfälle?

    Wer dokumentiert Entscheidungen?

    Wer übernimmt die Kommunikation mit Mitarbeitenden?

    Und wer trägt letztlich die Verantwortung für den Gesamtprozess?

    Genau diese Fragen sind keine Einzelfragen. Sie sind Bestandteil einer funktionierenden Governance-Struktur.

    Wie unterstützt BAV Governance bei der Einhaltung rechtlicher Anforderungen?

    Rechtssicherheit entsteht nicht dadurch, dass HR alles selbst übernimmt.

    Rechtssicherheit entsteht auch nicht dadurch, dass Unternehmen möglichst viele Aufgaben an externe Dienstleister auslagern.

    Rechtssicherheit entsteht dann, wenn Verantwortlichkeiten klar definiert, Prozesse nachvollziehbar dokumentiert und die richtigen Experten an den richtigen Stellen eingebunden werden.

    Genau hier setzt BAV Governance an.

    Mit BAV Governance verbindest Du rechtliche Anforderungen, operative Prozesse und digitale Verwaltung in einem strukturierten Gesamtkonzept. Gleichzeitig profitierst Du von einem Netzwerk entsprechend befugter Spezialisten, die dort eingebunden werden können, wo rechtliche Bewertungen, die Erstellung rechtlich relevanter Dokumente oder die Beurteilung komplexer Sonderfälle besondere Qualifikationen erfordern.

    Denn die entscheidende Frage lautet nicht:

    „Wer macht die betriebliche Altersvorsorge?“

    Die entscheidende Frage lautet:

    „Wer sollte welche Aufgabe innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge übernehmen?“

    Genau diese Frage beantwortet eine funktionierende Governance-Struktur.

    Porträt von Guido Großjean – Geschäftsführer und Autor bei BAV Workflow

    Guido Großjean

    Geschäftsführer, BAV Workflow

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