Betriebsrentenstärkungsgesetz 2026 (Einführung & Folgen) undWas das 2. BRSG wirklich verändert – und warum Unternehmen jetzt handeln müssen.
Kurzdefinition:
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz 2026 – häufig als „Zweites BRSG“ bezeichnet – ist die größte Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung seit 2018. Das Gesetz erweitert die Reichweite des Sozialpartnermodells, stärkt die Verbreitung der bAV, verbessert die Rahmenbedingungen für automatische Teilnahmeformen wie Opting‑Out und erhöht die Flexibilität in der Versorgungslandschaft. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Arbeitgeber: Prozesse, Dokumentation und Kommunikation müssen klarer denn je sein.
Warum wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz 2026 eingeführt?
Die Ziele des Gesetzgebers waren eindeutig:
mehr Beschäftigte in die bAV bringen,
unternehmenstauglichere Modelle schaffen,
Haftungsbarrieren für Arbeitgeber senken,
Kapitalmarktchancen stärker nutzen,
tarifliche Strukturen öffnen,
Opt‑out‑Modelle erleichtern,
und die bAV administrativ einfacher und rechtlich sicherer machen.
Vor allem wollte der Gesetzgeber die „Stagnation“ der letzten Jahre überwinden und die bAV stärker in die Breite bringen.
Die wichtigsten Neuerungen des BRSG 2026 im Überblick
1. Öffnung des Sozialpartnermodells für nicht‑tarifgebundene Arbeitgeber
Bisher war die reine Beitragszusage vor allem tarifgebundenen Unternehmen vorbehalten.
Seit 2026 gilt:
Unternehmen ohne Tarifbindung können teilnehmen,
per Öffnungstarifvertrag,
per „Andock“-Modell an ein bestehendes Sozialpartnermodell,
oder über Gewerkschaften, die mehrere Branchen vertreten.
Damit wird das SPM zu einem flächendeckend einsetzbaren Modell, nicht mehr nur zu einem Branchenprojekt.
2. Ausbau von automatischen Teilnahmeformen (Opting‑Out)
Das Gesetz erleichtert die Einführung von:
automatischer Entgeltumwandlung,
Beitrittssystemen,
Optionsmodellen,
und standardisierten Arbeitgeberangeboten.
Automatisierung wird erstmals als regulatorisch gewolltes Instrument anerkannt, nicht mehr nur als Ausnahmefall.
Für Arbeitgeber bedeutet das:
höhere Teilnahmequoten,
weniger Einzelprozesse,
klarere Kommunikation,
und mehr Gestaltungsspielräume.
3. Verbesserte Übertragbarkeit von Anwartschaften
Der Gesetzgeber will „Fragmentierung der Renten“ reduzieren.
Deshalb gelten nun:
klarere Regeln für die Übertragung von Kapital,
einfachere Wechsel der Versorgungseinrichtung,
und ein bundesweit einheitlicher Rahmen für Übertragungsrechte.
Das Ziel:
Mobilität der Beschäftigten ermöglichen – ohne bAV‑Chaos.
4. Neue Grenzen für zustimmungsfreie Abfindungen
Abfindungen für Kleinstanwartschaften wurden erhöht.
Das erleichtert:
die Bereinigung von Mini‑Ansprüchen,
die Reduktion administrativer Lasten,
und den Aufbau schlanker Bestände.
5. Erleichterungen bei Einschlägigkeit von Tarifverträgen
Branchen müssen nicht mehr zwingend ein eigenes SPM haben,
um eines zu nutzen.
Dadurch entstehen:
cross‑branchenfähige Branchenmodelle,
mehr Wettbewerb,
und hohe Flexibilität für KMU.
6. Frühere Inanspruchnahme von Betriebsrenten
Beschäftigte können Betriebsrenten leichter mit Teilrenten der gesetzlichen Rente kombinieren.
Für Unternehmen bedeutet das:
mehr Beratungspflicht,
mehr Komplexität bei Austritten,
und mehr Aufgaben für HR in Übergangsphasen.
Welche Folgen hat das BRSG 2026 für Arbeitgeber?
1. Mehr Gestaltungsspielraum
Das Gesetz eröffnet neue Wege:
SPM einsetzen, obwohl keine Tarifbindung besteht
Opt‑out nutzen, ohne starren Tarifrahmen
Angebote vereinheitlichen
Teilnahmequoten steigern
administrative Effizienz erhöhen
2. Mehr Verantwortung für Prozesse
Mit mehr Freiheit kommt mehr Pflicht:
saubere Kommunikation an Mitarbeitende
revisionssichere Dokumentation
korrektes Handling von Opt‑out‑Fristen
klare Zuordnung von Mitarbeitenden zu Zusagen
ordnungsgemäße Koordination mit Versicherern & Versorgungseinrichtungen
3. Höhere Anforderungen an Governance
Das Gesetz ist ein Geschenk – aber kein Selbstläufer.
HR muss:
verstehen, was eine Zielrente ist,
wie Sicherungsbeiträge wirken,
wie Wertgleichheit einzuordnen ist,
wie Altverträge integriert werden,
und welche Prozesse automatisiert werden dürfen.
4. Modernisierung der Versorgungsordnung
Damit Unternehmen neue Modelle nutzen können, müssen Versorgungsordnungen:
aktualisiert,
harmonisiert,
entkompliziert,
und rechtssicher formuliert werden.
Welche Chancen entstehen durch das BRSG 2026?
1. Starke Teilnahmequoten
Besonders durch Opt‑out‑Mechaniken und klare Standards.
2. Haftungsarme Gestaltungsmöglichkeiten
SPM + reine Beitragszusage = kalkulierbare Arbeitgeberkosten.
3. Wettbewerbsvorteile im Recruiting
Unternehmen können sich als:
modern,
sozial verantwortlich,
strukturiert,
vorausschauend
positionieren.
4. Professionalisierung der bAV
Standards werden klarer – Prozesse müssen sauber sein.
Welche Risiken bleiben bestehen?
1. Missverständnisse über Garantielosigkeit
Zielrenten müssen erklärt werden.
Fehler in der Kommunikation können Vertrauen zerstören.
2. Komplexität bei Mischsystemen
SPM + BOLZ + BZML + Altverträge =
leichtes Chaos ohne klare Governance.
3. Pflicht zur Wertgleichheit
Bei Übertragungen bleibt die Frage:
Ist die neue Zusage wirklich wertgleich?
4. RDG‑relevante Beratung
Produktanbieter dürfen keine Rechtsauskünfte zur Systemgestaltung geben.
Arbeitgeber brauchen befugte Expertise.
Wie unterstützt BAV‑Workflow bei der Umsetzung des BRSG 2026?
1. Strategische Einordnung
Passt SPM zum Unternehmen?
Ist Opt‑out sinnvoll?
Welche Modelle harmonieren mit bestehenden Zusagen?
2. Versorgungsordnungen modernisieren
Wir erstellen klare, juristisch belastbare Strukturen (über RDG‑konformes Netzwerk).
3. Prozessdesign für HR
Opt‑out
Übertragung
Kommunikation
Dokumentation
4. Integration in Plattform & Verwaltung
Damit neue Modelle nicht administrativ überfordern.
5. Mitarbeitendenkommunikation
Zielrente, Garantielosigkeit, Sicherungsbeiträge –
alles verständlich erklärt.
Verwandte Begriffe
Sozialpartnermodell (SPM)
Opting‑Out
Zielrente
Sicherungsbeitrag
Entgeltumwandlung
Wertgleichheit
Versorgungsordnung
bAV‑Governance
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